Schwerbehindertenausweis für Menschen mit Autismus

Der Schwerbehindertenausweis ist ein wichtiger Nachweis für Menschen mit Autismus, der ihnen und ihren Familien den Zugang zu rechtlichen und finanziellen Vorteilen ermöglicht. Er kann sowohl für Kinder als auch für Erwachsene mit Autismus beantragt werden und bietet umfassende Unterstützung im Alltag.

 

 

Wo und wie beantrage ich den Schwerbehindertenausweis für Kinder und Erwachsene?

Der Schwerbehindertenausweis wird beim Versorgungsamt der Stadt beantragt.

 

Hierzu müssen ein Antragsformular ausgefüllt und alle relevanten ärztlichen Diagnosen, Berichte und Unterlagen beigelegt werden. Das Versorgungsamt entscheidet anschließend auf Grundlage dieser Dokumente über den Grad der Behinderung (GdB) sowie über die Vergabe bestimmter Merkzeichen, die zusätzliche Rechte ermöglichen.

Es ist daher sehr wichtig, hier alle Dokumente beizufügen, die Sie haben, und aus denen die Behinderungen hervorgehen.

 

Tipp: Machen Sie es dem Sachbearbeiter einfacher, indem Sie wichtige Stellen in den Dokumenten mit Textmarker markieren. So können Sie sicher sein, dass die Stellen nicht überlesen werden, sondern tatsächlich in die Beurteilung einfließen. Markieren Sie aber wirklich nur diejenigen Stellen, die sich auf geltend gemachte Einschränkungen und Behinderungen beziehen bzw. diese darlegen.

 

 

 

Überprüfung des Schwerbehindertenausweises bei Kindern mit 18 Jahren

Besonders bei Kindern mit Autismus wird der Schwerbehindertenausweis oft mit dem 18. Lebensjahr erneut überprüft. In einigen Fällen kann es zu einer Herabsetzung des GdB oder zu Änderungen der Merkzeichen kommen. Widerspruch kann eingelegt werden, wenn sich an der Beeinträchtigung nichts geändert hat. Der Widerspruch sollte gut begründet sein, und die gesetzlichen Fristen müssen beachtet werden.



 

Merkzeichen für Kinder und Erwachsene mit Autismus

Kinder mit der Diagnose tiefgreifende Entwicklungsstörung (was auf Autismus zutrifft) und einem GdB von mindestens 50 erhalten in der Regel automatisch das Merkzeichen "H" (hilflos). Dies erfolgt ohne genaue Prüfung, da angenommen wird, dass das Kind hilflos ist.


Mit dem Erreichen der Volljährigkeit wird diese Annahme jedoch neu bewertet. Das Versorgungsamt prüft dann individuell, ob der Betroffene weiterhin als hilflos gilt.


Tipp: Wenn das Kind einen Pflegegrad hat oder in einer betreuten Wohnform lebt, sollte dies dem Versorgungsamt mitgeteilt werden, damit das Merkzeichen "H" weiterhin anerkannt wird.


Bei einem weitgehend selbstständigen Leben (z.B. wenn der Betroffene einen Führerschein macht) ist es oft schwieriger, die Hilflosigkeit nachzuweisen.

 

 

Antrag auf Neufeststellung oder Erhöhung des GdB (Verschlimmerungsantrag)

Ein Verschlimmerungsantrag kann gestellt werden, wenn sich die Beeinträchtigungen verschlechtern und ein höherer GdB nötig ist. Dabei wird der Grad der Behinderung erneut bewertet. Allerdings besteht auch die Gefahr, dass der GdB herabgesetzt wird. Eine ärztliche Beratung vor Antragstellung ist daher ratsam.

 

 

Vorteile des Schwerbehindertenausweises für Kinder und Erwachsene mit Autismus

Unabhängig vom Alter bringt der Schwerbehindertenausweis zahlreiche Vorteile mit sich, die das Leben von Kindern und Erwachsenen mit Autismus sowie deren Familien erleichtern:

 

  • Steuerliche Vorteile: Je nach GdB gibt es einen steuerlichen Pauschbetrag, der mit zunehmendem GdB höher wird.
  • Kostenlose oder vergünstigte Nutzung des ÖPNV: Personen mit bestimmten Merkzeichen, wie "G" (erhebliche Gehbehinderung) oder "B" (Begleitperson erforderlich), können den öffentlichen Nahverkehr kostenlos oder vergünstigt nutzen. Bei Kennzeichen "B" darf die Begleitperson kostenfrei mitfahren.
  • Ermäßigung oder Befreiung vom Rundfunkbeitrag: Bei Merkzeichen wie "RF" besteht die Möglichkeit, von den Rundfunkgebühren befreit oder ermäßigt zu werden.
  • Kündigungsschutz: Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis genießen einen besonderen Schutz vor Kündigungen im Arbeitsverhältnis.
  • Zusätzliche Urlaubstage: Arbeitnehmer mit einem Schwerbehindertenausweis haben Anspruch auf fünf zusätzliche Urlaubstage pro Jahr.
  • Hilfen für pflegende Angehörige: Wenn das Kind oder der Erwachsene einen Pflegegrad hat, gibt es zusätzliche Unterstützungen für die pflegenden Angehörigen, wie z.B. Rentenbeiträge oder Entlastungsangebote. Für mehr Informationen zu diesem Thema schauen Sie bitte in unseren Ratgeber zum Thema Pflege.

 

 

Mögliche Nachteile des Schwerbehindertenausweises

Für Kinder sind Nachteile des Schwerbehindertenausweises kaum relevant, da er in erster Linie Erleichterungen bietet. Bei Erwachsenen kann es in bestimmten Fällen vorkommen, dass die Fahreignung infrage gestellt wird, insbesondere bei schweren Behinderungen. Dies wird jedoch individuell geprüft.

 
Der Schwerbehindertenausweis bietet sowohl für Kinder als auch für Erwachsene mit Autismus viele Vorteile. Von steuerlichen Entlastungen bis hin zu Vergünstigungen im öffentlichen Nahverkehr und einem besonderen Kündigungsschutz erleichtert der Ausweis den Alltag und sorgt für rechtliche Absicherungen. Eine Überprüfung oder Herabsetzung des GdB mit dem 18. Lebensjahr sollte genau beobachtet werden, und bei Bedarf kann ein Widerspruch eingelegt werden.

 

Tipp: Beantragen Sie den Schwerbehindertenausweis erst, wenn Sie das Gutachten vom Medizinschen Dienst (Pflegegrad) vorliegen haben. Dieses Gutachten gibt meist einen sehr guten Eindruck von der Art und Weise der Behinderung. 

 

 

 

Infos der Stadt Mönchengladbach zum Thema