achtsam e.V. Lernpädagogik


Dyskalkulie, LRS (Lese-Rechtschreib-Schwäche) in Mönchengladbach Rheindahlen

 

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir ab sofort unsere Türen für Kinder und Jugendliche öffnen, die Unterstützung im Bereich der Lernschwierigkeiten benötigen. Unsere Praxis ist spezialisiert auf die Förderung von Kindern mit Dyskalkulie, LRS (Lese-Rechtschreib-Schwäche) und anderen Lernschwierigkeiten.

Unser Team besteht aus erfahrenen LerntherapeutInnen, die sich darauf spezialisiert haben, individuelle Förderpläne zu entwickeln, um jedem Kind die bestmögliche Unterstützung zu bieten. Wir glauben fest daran, dass jedes Kind das Potenzial hat, erfolgreich zu lernen und möchten ihnen dabei helfen, ihre Stärken zu entdecken und ihre Schwächen zu überwinden.

In unserer Praxis legen wir großen Wert auf eine vertrauensvolle und unterstützende Atmosphäre, in der sich die Kinder wohl fühlen und gerne lernen. Wir arbeiten systemisch, um gemeinsam an den individuellen Bedürfnissen des Kindes zu arbeiten und Fortschritte zu erzielen.

Unsere pädagogische Arbeit basiert auf einem systemischen Ansatz sowie der Montessori-Pädagogik. Wir glauben daran, dass jedes Kind individuell gefördert werden sollte und setzen daher auf eine ganzheitliche Betrachtung des Lernprozesses.

Wenn Sie also auf der Suche nach professioneller Unterstützung für Ihr Kind sind, das unter Dyskalkulie, LRS oder anderen Lernschwierigkeiten leidet,  kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen oder vereinbaren Sie einen Termin für ein erstes Beratungsgespräch.

Wir freuen uns darauf, Ihnen und Ihrem Kind dabei zu helfen, den Weg zum erfolgreichen Lernen zu finden!

 

Anmeldungen und weitere Informationen unter 02161 3090001

 

 

Standort achtsam e.V. Lerntherapie :

Helenastraße 43

41179 Mönchengladbach - Rheindahlen

 

Rechtliches

Die Diagnosen "Lese- und Rechtschreibstörung", "Isolierte Rechtschreibstörung" und "Rechenstörung" sind offizielle medizinische Diagnosen gemäß ICD-10. Trotz dieser Anerkennung gelten Therapien für Lese- und Rechtschreibschwäche sowie andere isolierte Lernstörungen (wie Dyskalkulie) gemäß den aktuellen Heilmittel-Richtlinien als nicht verordnungsfähig. LRS-, Dyskalkulie- und Lerntherapie können folglich nicht von Krankenkassen erstattet werden. 

 

Die Lernpädagogik ist eine pädagogische Maßnahme weshalb die Verantwortung für Lerntherapie im Zuständigkeitsbereich von Schulen und Jugendämtern liegen. Lehrkräfte in Schulen sind beauftragt, Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben und Rechnen individuell zu unterstützen und zu fördern. Dieser Auftrag wird durch die Brandenburger Verwaltungsvorschrift über die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben oder im Rechnen bestätigt.

Wenn jedoch ein Kind oder Jugendlicher unter einer chronischen Lernstörung leidet und damit das Risiko einer seelischen Behinderung sowie sozialer Isolation besteht oder diese bereits eingetreten sind, besteht die Möglichkeit, dass die Eltern eine Lerntherapie über das Jugendamt beantragen können (gemäß §35a SGB VIII – „Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche“). 

 

Privatleistung

Die Inanspruchnahme von Lerntherapie kann auch eine Privatleistung darstellen, die, ähnlich wie Nachhilfeunterricht, von den Eltern finanziert wird. Einige Eltern entscheiden sich bewusst gegen einen Antrag beim Jugendamt, da dieser mit der Offenlegung ihrer persönlichen Situation und der Erstellung einer Akte über das Kind und die Familie verbunden ist. 

 

Unter bestimmten Bedingungen können Eltern die Ausgaben für eine Lerntherapie als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. In der Regel ist hierfür eine amtsärztliche Untersuchung vor Beginn der Therapie erforderlich, und ein Nachweis über die medizinische Notwendigkeit der Maßnahme in Form eines Attests muss erbracht werden. Die genauen Regelungen variieren je nach Amt und Sachbearbeiter. Um sicherzugehen, sollten Betroffene sich direkt bei ihrem zuständigen Finanzamt informieren.