Führerschein mit Autismus?

Menschen mit Autismus-Spektrum-Störung (ASS) fragen sich häufig, ob sie einen Führerschein machen können. Hier gehen wir auf die typischen Fragen dazu ein.

 

 

Fahreignung und Führerschein für Menschen mit Autismus-Spektrum-Störung (ASS)

Menschen mit einer Autismus-Spektrum-Störung (ASS) können grundsätzlich eine Fahrerlaubnis erwerben. Allerdings gibt es einige besondere Aspekte, die berücksichtigt werden sollten, vor allem in Bezug auf die Fahreignung.

 

 

Müssen Menschen mit Autismus ihre Fahreignung nachweisen?

Es kann vorkommen, dass die Fahreignungsbehörde oder KFZ-Versicherungen Zweifel an der Fahreignung von Menschen mit ASS haben. In solchen Fällen kann ein Gutachten erforderlich sein, das von einem Arzt mit der Zusatzbezeichnung "Verkehrsmedizin" erstellt wird. Ein solches Gutachten hilft, die Fahreignung medizinisch zu beurteilen und dient als Nachweis, dass der Betroffene in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu führen.

 

 

Muss ich ein Gutachten vor Beginn der Fahrschule machen?

Vor dem Fahrschulbeginn kann es sinnvoll sein, ein verkehrsmedizinisches Gutachten einzuholen. Das Gutachten wird in der Regel von einem Neurologen oder einem Arzt mit Spezialisierung auf Verkehrsmedizin erstellt. Es prüft, ob die psychischen und physischen Voraussetzungen zum Führen eines Fahrzeugs gegeben sind. Besonders bei bestimmten psychischen Leistungseinschränkungen oder Unsicherheiten über die eigene Fahreignung kann dieser Schritt erforderlich sein.

 

 

Brauche ich nach Bestehen des Führerscheins noch einen Nachweis der Fahreignung?

Wenn der Führerschein erfolgreich erworben wurde, ist in der Regel kein weiterer Nachweis über die Fahreignung nötig. Es liegt jedoch in der Verantwortung des Fahrers, in jeder Situation zu beurteilen, ob er aktuell in der Lage ist, sicher ein Fahrzeug zu führen. Das betrifft zum Beispiel den Einfluss von Medikamenten oder Übermüdung, die temporär die Fahrtauglichkeit beeinträchtigen könnten.

 

 

Autismus-Diagnose und Fahreignung

Die Diagnose Autismus allein hindert nicht daran, einen Führerschein zu erhalten. Es können jedoch Bedenken aufkommen, wenn Anzeichen von psychischen Einschränkungen bestehen, die die Fahrtüchtigkeit beeinflussen könnten. In solchen Fällen kann die Behörde oder Polizei ein verkehrsmedizinisches Gutachten auf eigene Kosten verlangen. Solange jedoch keine solchen Auffälligkeiten vorliegen, ist es möglich, nach bestandener Prüfung problemlos ein Fahrzeug zu führen.

 

 

Muss ich meine Diagnose in der Fahrschule angeben?

Die Entscheidung, ob man die Diagnose Autismus in der Fahrschule offenlegt, liegt bei jedem selbst. Wenn es im Alltag oder in anderen Bereichen keine Auffälligkeiten gibt, besteht normalerweise kein Grund, die Diagnose mitzuteilen. Sollten jedoch Bedenken bestehen oder besondere Rücksichtnahme während des Unterrichts gewünscht werden, ist es ratsam, mit der Fahrlehrerin oder dem Fahrlehrer offen darüber zu sprechen.

 

Eine Möglichkeit besteht auch darin, erst einige Probestunden zu absolvieren, bevor ein langfristiger Vertrag mit der Fahrschule eingegangen wird. So kann man in einer entspannten Atmosphäre feststellen, wie man mit dem Fahrschulunterricht zurechtkommt.

 

 

 

Was passiert, wenn ich meine Diagnose nicht bekannt mache?

Grundsätzlich gibt es keine Verpflichtung, die Diagnose ASS bei der Anmeldung zur Fahrschule oder beim Erwerb des Führerscheins anzugeben. Probleme können jedoch auftreten, wenn bei einer Polizeikontrolle oder nach einem Unfall der Eindruck entsteht, dass psychische Leistungseinschränkungen vorliegen. In einem solchen Fall könnte ein Gutachten angeordnet werden, um die Fahreignung zu überprüfen.