Hier zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie eine Lerntherapie für Ihr Kind beantragen können, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, und worauf Sie unbedingt achten sollten.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei einer Lerntherapie NICHT um eine Nachhilfe handelt, sondern um eine Therapieform, die gezielt auf diagnostizierte Lernschwächen wie insbesondere LRS (Lese-Rechtschreib-Schwäche) und Dyskalkulie (Rechenschwäche) abzielt.
Grundsätzlich können Eltern eine Lerntherapie natürlich selbst bezahlen. Hierbei fallen fixe Kosten je Stunde (60 Minuten) an.
Es ist aber auch möglich, dass das Jugendamt die Kosten übernimmt, wenn aufgrund der Lernschwäche eine sog. "seelische Behinderung droht. Dies kann z.B. in Form von Schulangst, Versagensängsten, Schwierigkeiten sozialer Teilhabe, Hänseleien, Konflikten bei Hausaufgaben, oder Minderwertigkeitsgefühlen der Fall sein.
In der Regel übernimmt das Jugendamt solche Kosten allerdings nur dann, wenn die Eltern noch nicht auf eigene Kosten eine Lerntherapie gestartet haben. Stattdessen sollte das Jugendamt von Anfang an in den Prozess eingebunden worden sein.
Der Verlauf stellt sich dann wie folgt dar: